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LG Wuppertal, 10.01.1994 - 6 T 979/93 |
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- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
Auszug aus LG Wuppertal, 10.01.1994 - 6 T 979/93
Bei der Prüfung dieser Erfordernisse sind die Wertentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen; namentlich eine erhebliche Gefährdung des Lebens und/oder der Gesundheit des Schuldners auch seiner Angehörigen kann eine sittenwidrige Härte im Sinne der vorbezeichneten Vorschrift begründen (BVerfGE 52, S. 214/219 221;… Zöller-Stöber, ZPO, 18. Aufl., § 765 a Rdnr. 5 und 9 m. w. N.).